Rechtsprechung
BayObLG, 21.07.1993 - 1Z BR 57/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vormund; Vorbescheid; Entlassung; Beschwerde; Erbscheinsverfahren; Testamentsvollstreckerzeugnis
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Unzulässiger Vorbescheid
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Kein Vorbescheid vor Entlassung des Vormunds
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1993, 1116
- FamRZ 1994, 51
- Rpfleger 1994, 22
- BayObLGZ 1993, 290
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56
Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG
Auszug aus BayObLG, 21.07.1993 - 1Z BR 57/93
die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses durch die Rspr. zugelassen, weil dies wegen der mit der Publizitätswirkung eines unrichtigen Zeugnisses verbundenen Gefahren einem dringenden praktischen Bedürfnis entspreche (BGHZ 20, 255, 257).
- BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93
"Übergehen" des Ehegatten i.S.v. § 2079 BGB
Die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 1 ergibt sich bereits aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde (vgl. BayObLGZ 1993, 290, 291).Anderes gilt jedoch, wenn bereits in einer solchen Ankündigung eine selbständige Beeinträchtigung der Rechtsstellung des Betroffenen liegt (vgl. BayObLGZ 1993, 290, 291) oder soweit eine solche Ankündigung in Form eines Vorbescheids für zulässig erachtet wird, weil hierfür ein dringendes praktisches Bedürfnis besteht, etwa im Hinblick auf die Publizitätswirkung eines Erbscheins oder Testamentsvollstreckerzeugnisses (vgl. BGHZ 20, 255, 257 f.).
Dementsprechend läßt die herrschende Meinung, soweit sie die Zulässigkeit des Vorbescheids bejaht, diesen allenfalls dann zu, wenn die Endentscheidung, vergleichbar dem Erbschein oder Testamentsvollstreckerzeugnis, unbehebbare Nachteile zur Folge haben kann, die auch durch eine einstweilige Anordnung im Rechtsmittelverfahren (§ 24 Abs. 3 FGG ) nicht beseitigt werden können (…Bassenge/ Herbst, FGG/ RpflG , 6. Aufl., Einleitung V 2 b zum FGG ; Weirich, Freiwillige Gerichtsbarkeit, § 13 I 3;… noch stärker einschränkend Klüsener, Freiwillige Gerichtsbarkeit Rdn. 90; vgl. für das vormundschaftsgerichtliche Verfahren BayObLGZ 1993, 290, für das Grundbuchverfahren BayObLGZ 1993, 52, 54, jeweils m.w.Nachw.).
Die Sache ist an das Nachlaßgericht zurückzugeben (vgl BayObLGZ 1993, 290, 294), das zunächst die für Entscheidung über die Ernennung eines Testamentsvollstreckers erforderlichen weiteren Ermittlungen, gegebenenfalls auch hinsichtlich der Person des Testamentsvollstreckers, zu führen und dann eine abschließende Entscheidung zu treffen haben wird.
- OLG Zweibrücken, 03.11.2003 - 3 W 198/03
Unzulässiger Vorbescheid des Notars über bestimmte Vorfragen und Annahme einer …
Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, wonach die Beschwerde auch gegen einen unzulässigen Vorbescheid statthaft ist und die gegenteilige Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 29. Juni 1995 (NJW-RR 1995, 1414) keinen Anlass zu einer Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG gibt (vgl. BayObLGZ 1993, 290, 291; 389, 391 f.; 1997, 340, 343; 2002, 208, 214 ff.; BayObLG FGPrax 2002, 221, 222; ebenso OLG Stuttgart Rpfleger 2002, 203).Die Sache ist an den Notar, der im Verfahren nach § 15 BNotO die Stellung einer ersten Instanz einnimmt (Senat, FGPrax 2002, 85;… Arndt/Lerch/Sandkühler aaO § 15 Rdnr. 96;… Eylmann/Vaasen/Frenz aap § 15 BNotO Rdnr. 33), zurückzugeben (vgl. BayObLGZ 1958, 171, 175; 1993, 290, 294; 389, 393 f.;… Keidel/Meyer-Holz aaO § 27 Rdnr. 61;… ähnlich für das Gericht der Rechtsbeschwerde Schippel/Reithmann aaO § 15 Rdnr. 88).
- BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 82/02
Beschwerde gegen Vorbescheid im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren - …
Zwar führt nach der herrschenden Rechtsprechung die Beschwerde gegen einen verfahrensrechtlich nicht gerechtfertigten Vorbescheid im Grundsatz nur zu dessen Aufhebung und der Rückgabe der Akten an das Ausgangsgericht zur Endentscheidung (vgl. BayObLGZ 1958, 171/175; BayObLGZ 1993, 290/294; OLG Stuttgart Rpfleger 2002, 203).
- BayObLG, 22.02.1999 - 1Z BR 105/98
Auslegung eines Testaments, das wegen vermeintlicher Nichtigkeit eines …
- BayObLG, 16.07.1999 - 1Z BR 195/98
Auslegung eines unklaren Änderungsvorbehalts in einem Ehegatten-Erbvertrag
Das Beschwerderecht der Beteiligten zu 2 und 3 ergibt sich schon aus dem Umstand, daß ihre Erstbeschwerde zurückgewiesen wurde (BayObLGZ 1993, 290/291;… Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 8. Aufl. § 27 FGG Rn. 7). - BayObLG, 13.06.1994 - 1Z BR 130/93
Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Zulässigkeit einer Entscheidung …
Soweit das Nachlaßgericht unzulässigerweise über die Erbscheinseinziehung durch Vorbescheid entschieden hat (nachstehend Nr. 4), fehlt es nicht an einer anfechtbaren Verfügung im Sinn von § 19 Abs. 1 FGG (vgl. BayObLGZ 1993, 290/291 und 389/391). - BayObLG, 22.07.1994 - 2Z BR 14/94
Wirkung eines Vorbescheids eines Grundbuchamtes, in dem eine Entscheidung in …
Diese ist rechtsmittelfähig (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1340 ; BayObLGZ 1993, 290 f.). - BayObLG, 16.12.1998 - 1Z BR 206/97
Berücksichtigung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs vom …
Das Beschwerderecht des Beteiligten zu 2 ergibt sich schon aus dem Umstand, daß seine Erstbeschwerde zurückgewiesen wurde (BayObLGZ 1993, 290/291;… Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 27 FGG Rn. 7).